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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wann eine Person pflegebedürftig ist, wie man den Antrag auf Pflegeleistungen stellt und viele weitere Fragen rund um die Betreuung pflegebedürftiger Menschen werden hier beantwortet.
Sie haben weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wer ist pflegebedürftig?
Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf längere Sicht der Hilfe bedürfen, dann sind Sie pflegebedürftig und können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Wer entscheidet, ob ich Anspruch auf häusliche Pflege habe?
Der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) besucht den Pflegebedürftigen in seiner Wohnung und begutachtet seinen Hilfebedarf. In diese Begutachtung fließen auch ärztliche Auskünfte mit ein, soweit Sie als Patient dazu einwilligen. Vorher ist es jedoch notwendig, einen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen.
Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?
Ein Antrag bei der Pflegekasse kann formlos gestellt werden. Es wurden aber von den einzelnen Kassen auch Formulare entwickelt, die Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach.
Was bedeutet der sogenannte Entlastungsbetrag von 125,00 €?
Nach dem Pflegestärkungsgesetz II haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Um diese beziehen zu können, steht Versicherten der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Bei Pflegegrad 1 kann dieser Betrag für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder Betreuung verwendet werden.
Ab dem Pfleggrad 2 kann dieser Betrag nur noch für hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder Betreuung verwendet werden und nicht mehr für die Grundpflege.
Der Pflegeantrag: Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?
Nach der Antragstellung erhält der Versicherte einen schriftlichen Termin zur Begutachtung durch den MDK.
Seit 2017 werden alle Neuanträge mit dem Prüfverfahren „Neues Begutachtungs-Assessment“ (NBA) durch einen Mitarbeiter des MDK bearbeitet. Dafür erfolgt eine Einschätzung durch Befragung des Versicherten oder Bevollmächtigten und Beobachtung der konkreten Lebenssituation des Antragsstellers an seinem Wohnort. Das NBA ist ein komplexer Fragenkatalog, der verschiedene Alltagskompetenzen in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Module) überprüft. Jede Frage wird einer bestimmten Punktzahl zugeordnet. Anhand der Gesamtpunktzahl entscheidet die Pflegekasse, ob und welchen Pflegegrad der Antragsteller erhält und welche monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung ihm zustehen.
Den abschließenden Bescheid über Ihren Pflegegrad und damit Ihren Leistungsanspruch erhalten Sie ebenfalls schriftlich.
Sind die Pflegeleistungen unabhängig von meinem Einkommen?
Ja. Ein Pflegegrad entspricht einem bestimmten Leistungsbetrag der unabhängig vom eigenen Einkommen ist. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie den Pflegegraden zugeordnet den maximalen monatlichen Betrag für Sachleistungen. Dieser Betrag steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
Pflegegrade Geldleistungen und Sachleistungen
Versicherte erhalten von ihrer Pflegekasse je nach Pflegegrad (PG) die folgenden Leistungen:
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub. Für solche Fälle bietet die Pflegeversicherung mit den Leistungen der Verhinderungs– und der Kurzzeitpflege erforderliche schnelle Hilfe. Da es auffällige Parallelen zwischen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege gibt, soll an dieser Stelle zusammenfassend auf die wichtigsten Unterschiede eingegangen werden:
Verhinderungspflege
- Kann nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der zu Pflegende mindestens sechs Monate zuvor durch eine Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut wurde. Diese mindestens 6-monatige Pflegezeit nennt sich auch „Vorauspflege“
- Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege findet die Verhinderungspflege zu Hause statt. Sie wird durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht.
- Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Verhinderungspflege müssen jeweils beantragt werden. Dabei ist eine rückwirkende und generell kurzfristige Beantragung möglich.
Kurzzeitpflege
- Bei der Kurzzeitpflege entfällt die Frist von sechs Monaten. Jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe hat Anspruch auf Kurzzeitpflege
- Wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum stationär in einem Pflegeheim aufgenommen.
- Die Kurzzeitpflege erfordert auch eine Antragstellung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die Beantragung kann kurzfristig und sogar rückwirkend erfolgen.
Neu ab 1. Januar 2016 ist, dass die Pflegekassen in der Zeit Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege das Pflegegeld hälftig weiterzahlen:
- Bei der Verhinderungspflege für einen Zeitraum von 42 Tagen
- Die Pflegekassen übernehmen seither die Kosten einer erforderlichen Verhinderungspflege bis zum 1.612 Euro pro Jahr. Falls keine Leistungen aus der Kurzzeitpflege im selben Jahr beansprucht wurden, kann der Betrag für die Verhinderungspflege auf 2.418 Euro sich erhöhen.
- Bei der Kurzzeitpflege für 56 Tage
- Die Pflegekassen übernehmen seither die Kosten einer erforderlichen Kurzzeitpflege bis zum 1.612 Euro pro Jahr. Falls keine Leistungen aus der Verhinderungspflege im selben Jahr beansprucht wurden, kann der Betrag für die Kurzzeitpflege auf 3.224 Euro sich erhöhen.
Was macht ein ambulanter Pflegedienst?
Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können.
Was übernimmt die Pflegeversicherung für ambulante Pflegeleistungen?
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für ambulante Pflegeleistungen: Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen (bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld (bei Versorgung durch einen Angehörigen).
Gibt es für jeden Pflegegrad Pflegegeld?
Einen Anspruch auf Pflegegeld besteht ab dem Pflegegrad 2 – 5.
Was ist eine Kombinationsleistung?
Das ist die Kombination der Hilfe durch pflegende Angehörige und dem ambulanten, also häuslichen Pflegedienst. Beide teilen sich die Pflege.
Erhalte ich bei der Kombinationsleistung anteilig Pflegegeld?
Sofern die Kosten für den ambulanten Pflegedienst geringer sind als der Anspruch auf Sachleistung aus der Pflegeversicherung, wird ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Wie berechnet sich das anteilige Pflegegeld?
Als Beispiel nehmen wir einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2:
- Die Pflegesachleistung für den Pflegedienst beträgt 689 Euro, die Pflegegeldleistung (durch einen Angehörigen) 316 Euro.
- Die Pflege durch den ambulanten Pflegedienst kostet pro Monat 413,40 Euro, das sind 60 Prozent der Sachleistung.
- Die restlichen 40 Prozent werden dann als Pflegegeld in Höhe von 126,40 Euro (40 Prozent von 316 Euro) von der Pflegeversicherung ausgezahlt.
Was bedeutet "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel"?
Pflegehilfsmittel für den Verbrauch sind kleine Helfer für die häusliche Pflege. Das sind zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.
Welcher Betrag steht mir für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zur Verfügung?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis 40 Euro monatlich, wenn vorab ein Antrag gestellt wurde.
+++ Bitte beachten Sie +++
Aufgrund der Corona-Pandemie steht Ihnen bis zum 31.12.2021 ein abweichender Höchstbetrag von monatlich 60 Euro für Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Sollte in Anbetracht der dynamischen Lage die gesetzliche Regelung darüber hinaus fortbestehen, wird dies automatisch – ohne erneute Antragstellung – für Sie berücksichtigt.
In welchem Fall erhalten Pflegebedürftige einen Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen?
Die Pflegekasse bezuschusst eine Maßnahme mit bis zu 4.000 Euro.
Welche Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen sind zuschussfähig?
Beispiele für zuschussfähige Wohnraumanpassungen:
- das Anbringen von Schaltern und Steckdosen in rollstuhlgerechter Höhe
- der Einbau einer ebenerdigen Dusche zur Erleichterung der Pflege
- der Einbau eines Treppenlifts
- Türverbreiterungen bei Rollstuhlnutzung
- der Ein- und Umbau von Mobiliar, das an die Erfordernisse der Pflegesituation individuell angepasst wird
- ggf. Umzugskosten in eine behindertengerechte Wohnung
Bitte beachten Sie: Der Pflegebedürftige hat die rechtliche Verantwortung dafür, dass die Maßnahmen mit seinem Mietvertrag vereinbar sind.
Alle Maßnahmen müssen im Vorfeld beantragt und genehmigt werden.