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Information für Sie

Die Pflegegrade mit den Leistungen im Überblick

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad beantragen. Voraussetzung für alle Geld- und Sachleistungen aus der Pflegeversicherung bildet die Pflegebedürftigkeit nach dem 11. Sozialgesetzbuch (§ 14 SGB XI, s. Quelle 1).

In § 14 Abs. 1 SGB XI wird genau definiert, wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedürftig gilt. Daraus ergibt sich ein Pflegegrad, der den Umfang der Pflegeleistung bestimmt.

Was bedeutet Pflegegeld?

Wird ein Pflegebedürftiger zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist.

Was sind Pflegesachleistungen?

Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für Pflegesachleistungen. Die Höhe ist dabei abhängig vom Pflegegrad. Der Begriff Sachleistung kann irreführen. Es handelt sich nicht etwa um materielle Leistungen in Form von Sachgegenständen. In der Pflege werden darunter Dienstleistungen verstanden, die von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes erbracht werden.

Kontakt

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97074 Würzburg

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Fax: 0931 46585514
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