Die Preise der Tagespflege und ihr gesetzlicher Anspruch der Pflegekasse

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

Ganztägige Aufenthalts- und Betreuungszeit ab 08:00 bis 16:00 Uhr von Montag bis Freitag

Bei ganztägiger Betreuung (bis 8 Stunden)

Bei ganztägiger Betreuung (bis 4,5 Stunden)

Preise gelten ab 01.08.2021

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten der Pflege und Betreuung (Pflegevergütung) sowie
die notwendigen Fahrtkosten im Rahmen der gesetzlichen Leistungsbeiträge.

Welche Kosten müssen Sie selbst tragen?

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind grundsätzlich von Ihnen zu übernehmen,
hierfür kann der Entlastungsbeitrag (125,00 €/monatlich) genommen werden.
Weitere Leistung wie z.B. Fußpflege, Friseurbesuch etc. auf Wunsch gegen Entgelt.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Alle Leistungen, die keinen expliziten Hinweis auf Zuzahlungspflicht enthalten, sind im angegebenen Pflegesatz bereits enthalten.

Der gesetzliche Anspruch auf Tagespflege ist gegeben, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann oder diese zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Der monatliche Leistungsanspruch zur Deckung des täglichen Pflegesatzes und der Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler/-innen beträgt dabei für den

  • Pflegegrad 2 bis zu 689 Euro,
  • Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro,
  • Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro,
  • Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro.

Zusätzlich zum Anteil der Pflegekasse kann der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von bis zu 125 Euro für die Pflegegrade 1 bis 5 in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege am selben Tag ist nicht möglich.