Grundpflege
Der Einstieg in die Pflege finanziert durch Ihre Pflegeversicherung
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Tätigkeiten
Was bedeutet Grundpflege
Als Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege gelten pflegerische Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung von anerkannt Pflegebedürftigen, was Pflegefachleute Grundpflege nennen, sowie ihre Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Sowohl in ihrer Wohnung als auch in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, wo sie vorübergehend ambulant versorgt werden, können Versicherte mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Voraussetzung ist die Hilfe bei der Körperpflege, was wiederum die Erteilung eines Pflegegrades voraussetzt.
Finanziell
Wer trägt die Kosten
Die Grundpflege ist eine Leistung welche eine grundlegende Lebensqualität des zu pflegenden sicherstellt und wird daher von der Pflegeversicherung finanziert.
Grundpflege
- Waschen, Duschen, Baden
- Lagern
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Mobilisation
- Hilfe bei An- und Auskleiden
- Hilfe bei Nahrungsaufnahme und Zubereitung der Nahrung
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie Unterhaltsreinigung, Beziehen des Bettes, Einkäufe, Waschen und Bügeln der Wäsche.
Sie benötigen Hilfe bei der Grundpflege? Wir freuen uns, Sie und die pflegebedürftige Person kennenzulernen!