Behandlungspflege
Medizinische Leistungen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung auf Basis einer ärztlichen Verordnung
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Tätigkeiten
Was bedeutet Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurz- oder Nachtpflegeinrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
Finanziell
Wer trägt die Kosten
Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Kosten, die der Pflegebedürftige selbst tragen muss, sind gesetzlich geregelt. Welche Hilfen der Einzelne in Anspruch nehmen kann, wie die Kosten getragen werden, wird jeweils in einem beratenden Gespräch geklärt.
Behandlungspflege
- Überwachung von Puls, Blutdruck, Temperatur
- Wundpflege, Verbandswechsel
- Spritzen i.m. und s.c.
- Medikamentenüberwachung
- Einreibung
- Einläufe und Spülungen
- Legen und Pflegen von Blasenkathetern
- Parenterale Ernährung und Sondenkost
- Blutzuckertest und Diabetesbehandlung
- Trachealkanülenpflege
- Absaugen
- Sauerstoffgabe
- Infusionsüberwachung
- Medizinische Inhalation und Atemtherapie
- Betreuung nach ambulanten Operationen (z.B. Leistenhernien, Kniespiegelung)
- Krankenbeobachtung
- Anleitung und Beratung
- Kompressionsstrümpfe und –verbände
Sie möchten die Behandlungspflege in Anspruch nehmen? Wir freuen uns, Sie und die pflegebedürftige Person kennenzulernen!